Bausparkassen dürfen alte hochverzinste Verträge kündigen

Bausparkassen dürfen übersparte Verträge kündigen.

Bausparverträge die bereits 10 Jahre oder länger zuteilungsreif sind, können nach dem heutigen BGH-Urteil seitens der Bausparkassen zurecht gekündigt werden. Das Besparen darüber hinaus widerspreche dem Sinn dieses  Sparmodells. Somit sind Bausparer auch in der Niedrigzinsphase angelangt. Nach diesem Urteil werden noch wohl noch Tausende Bausparer eine Kündigung erhalten, da die teils alten Zinsen von bis zu 4% p.a. in keiner Relation zum aktuellen Markt stehen.

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Beitragsfoto © Can Stock Photo Inc. / fotodesign_jegg

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